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Deutschland Bund Bundestag Drucksachen
23.05.2025
Unterrichtung
Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes)
Deutscher Bundestag
Drucksache 21/200
21. Wahlperiode
23.05.2025
Unterrichtung
durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro
übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes)
Gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35 000 Euro
übersteigen, der Präsidentin des Deutschen Bundestages unver...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.05.2025
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